Patientenverfügung
Warum sollte man sich Gedanken über eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung machen? Braucht man die überhaupt? Ja, sie können sehr hilfreich sein! Wir alle können jeder Zeit in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Für unsere An- und Zugehörigen ist es wichtig zu wissen, welche medizinischen Maßnahmen wir ablehnen und welche wir uns wünschen.
Zum Glück bestimmen diese Gedanken daran nicht unseren Alltag. Es ist jedoch sinnvoll, die Gedanken an Sterben und Tod zuzulassen. Vorsorge zu treffen heißt auch, diesen Lebensabschnitt selbst mitzugestalten und es meinen Nächsten leichter zu machen.
Was geschieht im Falle einer schweren Erkrankung? Welche Wünsche habe ich als Patient und Patientin für mein Lebensende? Das Sprechen über das Lebensende fällt nicht leicht. Für viele Menschen ist es daher einfacher, wenn sie Hilfe bekommen, um strukturiert durch die Überlegungen für die Patientenverfügung geführt zu werden.
Das Ergebnis sollte eine individuelle Beschreibung der persönlichen Behandlungswünsche und -grenzen sein, die sich auf konkrete Situationen am Lebensende beziehen. Mit einer Patientenverfügung wird Medizinerinnen und Medizinern (auch Hausärztin oder Hausarzt) ebenso wie dem privaten Umfeld eine wichtige und wertvolle Entscheidungshilfe gegeben. Auf diese Weise tragen Sie selbst dazu bei, dass Ihr Wille respektiert wird.
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist die sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Hier benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle mit Medizinerinnen und Medizinern in Ihrem Sinneentscheiden darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.
Wir informieren Sie darüber, welche Dokumente Sie benötigen und wie die verschiedenen Vorsorgedokumente zusammenhängen.
Dazu bieten wir individuelle Informationen und Gruppenveranstaltungen an.
Sie möchten selbst Infoveranstaltungen durchführen oder anbieten?Wir kommen gern auch zu externen Infoveranstaltungen.
Gut zu wissen
Als Anleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung hat die Hospizbewegung Münster zusammen mit dem ‚Arbeitskreis ärztliche Sterbebegleitung‘ bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen ausführlichen „Leitfaden“ formuliert. Als Anregung haben wir das Muster einer Patientenverfügung formuliert, die die Wünsche vieler Menschen aufgreift. Diese sollte nicht einfach übernommen werden, sondern individuell erweitert oder verändert werden. Wir helfen Ihnen dabei.
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist die sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Hier benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle mit dem Arzt entscheiden darf, falls Sie nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.
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Jens Terbrack
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Patientenverfügung und Vollsorgevollmacht
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Literaturempfehlung: Patientenrechte am Ende des Lebens
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