Patienten­verfügung

Warum sollte man sich Gedanken über eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung machen? Braucht man so etwas überhaupt? Sogar auch, wenn man noch jung ist? Ja, diese Verfügungen sind  sehr hilfreich! Wir alle können jederzeit in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidung mehr treffen können. Für unsere An- und Zugehörigen ist es wichtig zu wissen, welche medizinischen Maßnahmen wir ablehnen und welche wir uns wünschen.

Zum Glück bestimmen diese Gedanken daran nicht unseren Alltag. Es ist jedoch sinnvoll, Überlegungen zum Thema Sterben und Tod zuzulassen. Vorsorge zu treffen heißt auch, diesen Lebensabschnitt selbst mitzugestalten und es meinen Nächsten leichter zu machen.

Was geschieht im Falle einer schweren Erkrankung? Welche Wünsche habe ich als Patient und Patientin für mein Lebensende? Darüber zu sprechen fällt nicht leicht. Für viele Menschen ist es daher einfacher, wenn sie Unterstützung bekommen, die sie strukturiert durch die Überlegungen für die Patientenverfügung führt.

Das Ergebnis sollte eine individuelle Beschreibung der persönlichen Behandlungswünsche und -grenzen sein, die sich auf konkrete Situationen am Lebensende beziehen. Mit einer Patientenverfügung wird allen Medizinerinnen und Medizinern (auch Hausärztin oder Hausarzt) ebenso wie dem privaten Umfeld eine wichtige und wertvolle Entscheidungshilfe gegeben. Auf diese Weise tragen Sie selbst dazu bei, dass Ihr Wille respektiert wird.

Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist die sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Hier benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die an Ihrer Stelle mit Medizinerinnen und Medizinern in Ihrem Sinne entscheiden darf, falls Sie selbst dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.

Wir informieren Sie darüber, welche Dokumente Sie benötigen und wie die verschiedenen Vorsorgedokumente zusammenhängen.

Dazu bieten wir individuelle Informationen und Gruppenveranstaltungen an.

Sie möchten selbst Infoveranstaltungen durchführen oder anbieten? Wir kommen gern auch zu externen Infoveranstaltungen.

Gut zu wissen

Die hospizbewegung Münster hat in Zusammenarbeit mit dem ‚Arbeitskreis ärztliche Sterbebegleitung‘ bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen ausführlichen „Leitfaden“ formuliert, der die Wünsche vieler Menschen aufgreift. Unser Ziel war es, damit ein bedarfsorientiertes Muster für eine Patientenverfügung anzubieten.

Natürlich soll dieser Leitfaden nicht einfach übernommen werden; vielmehr gilt es, die Patientenverfügung den individuellen Wünschen und Bedürfnissen anzupassen. Dabei helfen wir Ihnen gerne.

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Darin können Sie Menschen Ihres Vertrauens benennen, die Sie in unterschiedlichen Bereichen vertreten, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen.

Kontakt

Jens Terbrack

Jens Terbrack

Koordinator Patientenverfügung

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